Knochenverankerte Hörgeräte
Benötigt ein Patient ein Hörgerät, kann jedoch aufgrund einer angeborenen Verengung der äußeren Gehörgänge, rezidivierender Entzündungen oder anderer Veränderungen kein klassisches Hörgerät in den äußeren Gehörgang einführen, besteht die Möglichkeit, über einen in den Knochen implantierten Knochenanker ein Hörgerät zu tragen. Auf dem in dem Schädelknochen eingesetzten Anker sitzt eine Aufnahmevorrichtung für das Hörgerät. Daran kann das Hörgerät befestigt werden.
Die Versorgung besteht je nach Ausgangssituation aus einem oder zwei operativen Schritten.
Das Implantat mit der Hörgerätehalterung
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Bild des Hörgerätes
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